Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Bitte beachten!
Die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen seit
dem 18. Oktober 2017 verboten.
Im Rahmen der Artikelverordnung zum Neuerlass der Abfallbehälterbenutzungsverordnung sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften wurde in Artikel 12 die Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen aufgehoben.
Somit ist die Abfallbeseitigung (d.h. Verbrennung) von Gartenabfällen seit dem 18. Oktober 2017 verboten.
Dies gilt für Privatgrundstücke, Kleingartenvereine und öffentliche Einrichtungen. Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer und Lagerfeuer sind weiterhin zulässig, wenn sie dem Brauchtum dienen und nicht der Abfallbeseitigung.
Weitere Informationen im Anhang.
Link zum Gesetz- und Verordnungsblatt:
http://www.luewu.de/gvbl/docs/2209.pdf , S. 328.
Weitere Informationen auf der Internetseite der BUE: www.hamburg.de/abfall
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Schulz
Vorstandssekretariat/Versicherungen
Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
Fuhlsbüttler Str. 790, 22337 Hamburg
Tel.: +49(0)40 5005 64-20
Fax: +49(0)40 59 05 74