Kgv Diekmoor e.V. >401<
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Aktuelle Fragen und Antworten

Grundlegend

Warum ist dieses Projekt notwendig?
Weil Hamburg Wohnraum braucht. Mit dem Vertrag für Hamburg sind die Bezirke verpflichtet, jährlich insgesamt 10.000 Wohneinheiten zu genehmigen. Hier soll gemäß Anweisung öffentlich geförderter Wohnraum entstehen – angestrebt ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent der etwa 700 Wohneinheiten. Für die SAGA wird dabei ein Potenzial von 300 Wohnungen geprüft.

 

Zur Bürgerbeteiligung

In der Pressemitteilung der BSW ist die Rede von intensiver Bürgerbeteiligung am Projekt. Wie soll diese konkret aussehen?
Das ist noch offen und ist Bestandteil des ebenfalls noch offenen Rahmenplanungsprozesses. Bislang angedacht ist ein partizipatives Verfahren ggf. mit Zufallsbeteiligung. Die Bürgerbeteiligung wird erst nach Beauftragung der Rahmenplanung voraussichtlich Anfang 2022 starten. Dann wird man die Situation und die Form der Beteiligung im Hinblick auf Corona bewerten können.

 

Zur Bebauung

Gibt es eine Karte, auf der das genaue geplante Bebauungsgebiet einzusehen ist?
Das genaue Gebiet steht noch nicht fest.

Steht die Bebauung fest? Wenn ja, wann ist Baustart?
Nein, die Bebauung steht nicht fest und ein Baustart ist abhängig von dem Fortschritt der oben genannten Verfahren, die einige Jahre dauern werden.

Wie genau sollen die Wohnungen erbaut werden?
Die Bebauung und die Bauweise stehen noch nicht fest.

Wird die ganze umrandete Fläche bebaut (siehe Karte)?

Nein, bei der abgebildeten Fläche handelt es sich um den engeren Untersuchungsraum. Hier sollen später gemäß der noch zu erarbeitenden Rahmenplanung lediglich Teilflächen bebaut werden. Schützenswerte Biotope bleiben dabei erhalten, wie zum Beispiel Waldflächen, Wasserflächen und erhaltenswerte Baumbestände (mit den grünen Punkten markiert).

 

Zum Ablauf der Planung

Wie ist die genaue Vorgehensweise bei diesem Projekt und von welchen Zeiträumen sprechen wir jeweils?
Der zunächst vorgesehene Rahmenplanungsprozess dauert etwa zwei Jahre und ist mit gewissen benannten Zielvorgaben ergebnisoffen. Nach Abschluss der Rahmenplanung und eines darauffolgenden städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs, wird erst ein Bebauungsplanverfahren nach BauGB beginnen können. Diese Schritte werden mehrere Jahre dauern.

Wann soll das Bauvorhaben am Diekmoor starten?
Das ist nicht sicher zu sagen und abhängig von der Dauer der beschriebenen Verfahren. Eine vorsichtige Schätzung wäre, dass die Vorbereitung der Flächen ab 2026 starten kann und der Hochbau ab dem Jahr 2027.

Wie komme ich im Diekmoor an ein Grundstück für die Umsetzung meiner Ideen?
Die Ideen, die in den Planungsprozess eingebracht und aufgegriffen werden, werden später dann auch bei den Konzeptausschreibungen für die Grundstücke (Vergabe im Erbbaurecht) Bestandteil sein. Die Konzeptausschreibungen des LIG werden voraussichtlich aber frühestens 2025/2026 beginnen.

 

Zu den Kleingärten

In der Pressemitteilung der BSW stand, dass Sie bereits im Dialog mit den Kleingartenvereinen stehen. Welche Aspekte werden im Dialog besprochen?
Im bisherigen Dialog wurden die möglichen Entwicklungsperspektiven der im Wohnungsbauprogramm erfassten Potenzialfläche erörtert. Dabei wurden und werden auch im weiteren Planungsprozess die Belange und Interessen der dortigen Kleingartenvereine besprochen.

Gibt es noch andere Gruppen (außer den Kleingartenvereinen), mit denen Sie im Kontakt/Dialog stehen?
Nein.

Wieviel Kleingärten sind von den Planungen betroffen?
Es werden rund 200 Parzellen planungsbetroffen sein. Über den genauen Umfang der tatsächlich betroffenen Kleingärten kann jetzt noch keine Aussage gemacht werden.

Wo sind die Ersatzflächen?
Es ist noch zu früh, um den Kleingartenvereinen konkrete Ersatzflächen anzubieten. Bislang wurde der Dialog gesucht und die Belange der Vereine besprochen.  

Gibt es eine Entschädigung für die Kleingärtner, wenn ja, wie wird sie sich gestalten?
Bei der Räumung von Kleingärten sieht das Bundeskleingartengesetz eine Entschädigung vor, sowohl für den einzelnen Pächter als auch für das Gemeinschaftseigentum des Kleingartenvereins. Hierzu werden jede einzelne Parzelle inkl. Laube sowie die Gemeinschaftsanlagen, die der Verein finanziert hat, bewertet.
Die Höhe der Entschädigung wird anhand eines Leitfadens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft individuell ermittelt und dem Kleingärtner bzw. – im Fall der Gemeinschaftsanlagen – dem Verein ausgezahlt.

 

Zum Landschaftsschutzgebiet

Welche Landschaftsschutzgebiete sind in welchem Umfang betroffen?
Innerhalb der Flächenabgrenzung der Rahmenplanung gilt zum größten Teil die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (HmbGVBl. 1960 S. 325).

Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Warum soll dennoch darauf gebaut werden?
Im Flächennutzungsplan sowie im Landschaftsprogramm sind hier Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen. Die unmittelbare Lage zur Haltestelle Langenhorn Nord der Linie U1 bindet das Gebiet optimal an den schienengebundenen ÖPNV an. Das Thema Landschaftsschutz wird in der weiteren Rahmenplanung bearbeitet.

Zum naturschutzrechtlichem Ausgleich

Wie hoch ist der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf und mit welchen Kosten rechnet der Senat dafür?
Der Ausgleichsbedarf richtet sich nach dem Umfang des Eingriffs und kann zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Sind bei der beabsichtigten Planung Moorflächen betroffen? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
Es sind aufgeschüttete Moorböden in Teilen des Gebietes vorhanden.

Sind bei der beabsichtigten Planung Waldflächen betroffen? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
An der U1 Böschung ist eine Fläche nach Landeswaldkartierung als sonstiger Wald unter einem Hektar erfasst. Der Wald soll erhalten bleiben.

Zur Bodenbelastung

Welche Bodenbelastungen sind in dem voraussichtlichen Plangebiet bekannt?
Die Bodenbelastungen im Gebiet werden erst durch noch zu beauftragende Gutachten genauer betrachtet werden können.

Zum Klimaschutz

Wie genau werden die Klimaziele und die Nachhaltigkeit beachtet und umgesetzt?
Um diese Frage zufriedenstellend beantworten zu können, werden die oben genannten Untersuchungs- und Planverfahren erst noch durchgeführt, es gibt zwar viele Ideen, aber keine Vorfestlegungen. Es ist jedoch ein erklärtes Ziel, dass die Klimaziele beachtet werden und nachhaltig geplant wird.

Themenübersicht auf hamburg.de

Aktueller Stand der Rahmenplanung gemäß Vorstellung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.03.2021.

Für alle Gartenfreunde zur Kenntnis.             

 Hamburg, 09.April 2021Formularbeginn

Der Vorstand

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