Grundlegend
Warum ist dieses Projekt
notwendig?
Weil Hamburg Wohnraum braucht. Mit dem Vertrag für Hamburg sind die Bezirke
verpflichtet, jährlich insgesamt 10.000 Wohneinheiten zu genehmigen. Hier soll gemäß Anweisung öffentlich geförderter Wohnraum entstehen – angestrebt ist ein Anteil von mindestens 60 Prozent der
etwa 700 Wohneinheiten. Für die SAGA wird dabei ein Potenzial von 300 Wohnungen geprüft.
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Zur Bürgerbeteiligung
In der Pressemitteilung der BSW ist die Rede von intensiver
Bürgerbeteiligung am Projekt. Wie soll diese konkret aussehen?
Das ist noch offen und ist Bestandteil des ebenfalls noch offenen
Rahmenplanungsprozesses. Bislang angedacht ist ein partizipatives Verfahren ggf. mit Zufallsbeteiligung. Die Bürgerbeteiligung wird erst nach Beauftragung der Rahmenplanung voraussichtlich Anfang
2022 starten. Dann wird man die Situation und die Form der Beteiligung im Hinblick auf Corona bewerten können.
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Zur Bebauung
Gibt es eine Karte, auf der das genaue geplante Bebauungsgebiet einzusehen
ist?
Das genaue Gebiet steht noch nicht
fest.
Steht die Bebauung fest? Wenn ja, wann ist
Baustart?
Nein, die Bebauung steht nicht fest und ein Baustart ist abhängig von dem
Fortschritt der oben genannten Verfahren, die einige Jahre dauern werden.
Wie genau sollen die Wohnungen erbaut
werden?
Die Bebauung und die Bauweise stehen noch nicht
fest.
Wird die ganze umrandete Fläche bebaut (siehe Karte)?
Nein, bei der abgebildeten Fläche handelt es sich um den engeren
Untersuchungsraum. Hier sollen später gemäß der noch zu erarbeitenden Rahmenplanung lediglich Teilflächen bebaut werden. Schützenswerte Biotope bleiben dabei erhalten, wie zum Beispiel Waldflächen,
Wasserflächen und erhaltenswerte Baumbestände (mit den grünen Punkten markiert).
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Zum Ablauf der Planung
Wie ist die genaue Vorgehensweise bei diesem Projekt und von welchen
Zeiträumen sprechen wir jeweils?
Der zunächst vorgesehene Rahmenplanungsprozess dauert etwa zwei Jahre
und ist mit gewissen benannten Zielvorgaben ergebnisoffen. Nach Abschluss der Rahmenplanung und eines darauffolgenden städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs, wird erst ein
Bebauungsplanverfahren nach BauGB beginnen können. Diese Schritte werden mehrere Jahre dauern.
Wann soll das Bauvorhaben am Diekmoor
starten?
Das ist nicht sicher zu sagen und abhängig von der Dauer der beschriebenen
Verfahren. Eine vorsichtige Schätzung wäre, dass die Vorbereitung der Flächen ab 2026 starten kann und der Hochbau ab dem Jahr 2027.
Wie komme ich im Diekmoor an ein Grundstück für die Umsetzung meiner
Ideen?
Die Ideen, die in den Planungsprozess eingebracht und aufgegriffen werden,
werden später dann auch bei den Konzeptausschreibungen für die Grundstücke (Vergabe im Erbbaurecht) Bestandteil sein. Die Konzeptausschreibungen des LIG werden voraussichtlich aber frühestens
2025/2026 beginnen.
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Zu den Kleingärten
In der Pressemitteilung der BSW stand, dass Sie bereits im Dialog mit den
Kleingartenvereinen stehen. Welche Aspekte werden im Dialog besprochen?
Im bisherigen Dialog wurden die möglichen Entwicklungsperspektiven
der im Wohnungsbauprogramm erfassten Potenzialfläche erörtert. Dabei wurden und werden auch im weiteren Planungsprozess die Belange und Interessen der dortigen Kleingartenvereine
besprochen.
Gibt es noch andere Gruppen (außer den Kleingartenvereinen), mit denen Sie
im Kontakt/Dialog stehen?
Nein.
Wieviel Kleingärten sind von den Planungen
betroffen?
Es werden rund 200 Parzellen planungsbetroffen sein. Über den genauen Umfang
der tatsächlich betroffenen Kleingärten kann jetzt noch keine Aussage gemacht werden.
Wo sind die Ersatzflächen?
Es ist noch zu früh, um den Kleingartenvereinen konkrete Ersatzflächen
anzubieten. Bislang wurde der Dialog gesucht und die Belange der Vereine besprochen.
Gibt es eine Entschädigung für die Kleingärtner, wenn ja, wie wird sie
sich gestalten?
Bei der Räumung von Kleingärten sieht das Bundeskleingartengesetz eine
Entschädigung vor, sowohl für den einzelnen Pächter als auch für das Gemeinschaftseigentum des Kleingartenvereins. Hierzu werden jede einzelne Parzelle inkl. Laube sowie die Gemeinschaftsanlagen, die
der Verein finanziert hat, bewertet.
Die Höhe der Entschädigung wird anhand eines Leitfadens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft individuell ermittelt und dem Kleingärtner bzw. – im Fall der Gemeinschaftsanlagen –
dem Verein ausgezahlt.
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Zum Landschaftsschutzgebiet
Welche Landschaftsschutzgebiete sind in welchem Umfang
betroffen?
Innerhalb der Flächenabgrenzung der Rahmenplanung gilt zum größten Teil die
Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (HmbGVBl. 1960 S. 325).
Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Warum soll dennoch darauf
gebaut werden?
Im Flächennutzungsplan sowie im Landschaftsprogramm sind hier Flächen für den
Wohnungsbau ausgewiesen. Die unmittelbare Lage zur Haltestelle Langenhorn Nord der Linie U1 bindet das Gebiet optimal an den schienengebundenen ÖPNV an. Das Thema Landschaftsschutz wird in der
weiteren Rahmenplanung bearbeitet.
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Zum naturschutzrechtlichem Ausgleich
Wie hoch ist der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf und mit welchen
Kosten rechnet der Senat dafür?
Der Ausgleichsbedarf richtet sich nach dem Umfang des Eingriffs und kann zu
diesem frühen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Sind bei der beabsichtigten Planung Moorflächen betroffen? Wenn ja, in
welcher Größenordnung?
Es sind aufgeschüttete Moorböden in Teilen des Gebietes
vorhanden.
Sind bei der beabsichtigten Planung Waldflächen betroffen? Wenn ja, in
welcher Größenordnung?
An der U1 Böschung ist eine Fläche nach Landeswaldkartierung als sonstiger
Wald unter einem Hektar erfasst. Der Wald soll erhalten bleiben.
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Zur Bodenbelastung
Welche Bodenbelastungen sind in dem voraussichtlichen Plangebiet
bekannt?
Die Bodenbelastungen im Gebiet werden erst durch noch zu beauftragende
Gutachten genauer betrachtet werden können.
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Zum Klimaschutz
Wie genau werden die Klimaziele und die Nachhaltigkeit beachtet und
umgesetzt?
Um diese Frage zufriedenstellend beantworten zu können, werden die oben
genannten Untersuchungs- und Planverfahren erst noch durchgeführt, es gibt zwar viele Ideen, aber keine Vorfestlegungen. Es ist jedoch ein erklärtes Ziel, dass die Klimaziele beachtet werden und
nachhaltig geplant wird.
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Themenübersicht auf hamburg.de
Aktueller Stand der Rahmenplanung gemäß Vorstellung des
Stadtentwicklungsausschusses am 25.03.2021.
Für alle Gartenfreunde zur
Kenntnis.
Hamburg, 09.April 2021Formularbeginn
Der Vorstand